Jahresbericht für das Geschäftsjahr 2015

Jahresbericht für das Geschäftsjahr 2015

Am 11.4.2016 fand die Mitgliederversammlung für das Geschäftsjahr 2015 statt.

Die Einladung zur Mitgliederversammlung ist schriftlich an jedes Mitglied erfolgt, auf Grund der angesetzten Satzungsänderungen war eine zweite schriftliche Einladung an jedes Mitglied notwendig, da die auf Grund der Anforderungen des Finanzamtes zu ändernden Paragraphen zuvor den Mitgliedern bekannt gemacht werden müssen. Ergänzungswünsche zur Tagesordnung lagen nicht vor. Zunächst erfolgte ein Rückblick auf die Termine im vergangenen Jahr:

Am 27.04.15 Mitgliederversammlung mit Vorstandswahl

7. November 2015 Odenwälder Krimi-Abend
Ein Abend, der ein voller Erfolg war, es hat allen Besuchern sehr gut
gefallen, sowohl der Ablauf des Abends, als auch Odenwälder Menü.
Planung für 2017 ist eine Wiederholung dieser Veranstaltung.

28.11.2015 Spendenübergabe bei Benefiz-Gala in Köln – 10.000€
anläßlich des 25-jährigen Bestehens des Fördervereins für krebskranke Kinder in Köln. Förderverein krebskranke Kinder Köln

-Keine Teilnahme am Weihnachtsmarkt Gr.-Bieberau

Im Dezember 2015 haben wir viele „Weihnachtsspenden“ erhalten:

1000,00€ – David Frank Gr.-Bieberau
500,00€ – Metzgerei Kaffenberger Nieder-Kainsbach – Spenden statt Schenken
1000,00€ – Verkaufsstelle der Shell-Tankstelle in Gr.-Bieberau Fr. C. Horn
200,00€ – Hilo Arts&Crafts Groß-Bieberau

Auch im vergangen Jahr haben wir die Projekte der Kinderkrebskliniken Heidelberg, Köln und Mainz unterstützt, – Frau Monika Kindermann erläutert als Rechnerin die Spendenverteilung im Einzelnen, sowie auch die für uns eingegangene Spenden.

Das Projekt „neuer Flyer“ ist nun fertig gestellt. Das Gruppenbild unseres Vorstandes hat Uli’s Photoshop für uns erstellt und ist jetzt auch auf unserer Homepage zu sehen.

Nach dem Kassenbericht der Rechnerin Frau Monika Kindermann erfolgt der Bericht der Kassenprüfer und die Entlastung der Kasse sowie des Vorstandes durch einstimmige Abstimmung.

Anschließend Abstimmung über die vom Finanzamt Dieburg geforderte Satzungsänderung sowie Änderungen in Abstimmung mit dem Amtsgerichts Darmstadt / Vereinsregister.
Die neue – geänderte – Satzung wurde ausgelegt, die geänderten § sind markiert. Die Änderungen der § 1,2,und 7 wurden uns durch das Finanzamt Dieburg aufgetragen, wir haben die Satzung dann noch beim Amtsgericht Darmstadt prüfen lassen, dort wurden uns noch weitere Änderungen vorgeschlagen, die wir eingefügt haben.
Nach Absegnung durch die Mitgliederversammlung heute Abend wird die Satzung beim Amtsgericht / Vereinsregister eingereicht und anschließend dem Finanzamt vorgelegt.

Satzung des Vereins
Aktion zugunsten krebskranker Kinder.e.V.
Fassung vom 11.04.2016

Präambel
Die Arbeit des Vereins dient der Unterstützung krebskranker und anderer schwersterkrankter Kinder, deren Familien und den jeweiligen medizinischen Einrichtungen mit dem Schwerpunkt in unserer Region.
Ohne ein wirtschaftliches Interesse zugunsten der eigenen Mitglieder geht der Verein einer rein gemeinnützigen Tätigkeit nach.
Die Gründungsmitglieder und die Mitgliederversammlung sind sich darüber bewusst, dass Mittel des Vereins ausschließlich der öffentlichen Gesundheitspflege dienen sollen.
§1 Der Verein trägt den Namen Aktion zugunsten krebskranker Kinder e.V. mit Sitz in 64401 Groß-Bieberau und verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
§2 Zweck des Vereins ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens sowie die Förderung mildtätiger Zwecke. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Unterstützung krebskranker und anderer schwersterkrankter Kinder, deren Eltern und den jeweiligen medizinischen Einrichtungen mit dem Schwerpunkt in unserer Region.
§3 Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht eigenwirtschaftliche Zwecke.
§4 Der Verein beantragt die Eintragung der Satzung mit allen Änderungen in das Vereinsregister des zuständigen Amtsgerichts in Darmstadt gemäß §57 I BGB.
§5 Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen für ihre Tätigkeit.
§6 Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.
§7 Die Auflösung des Vereins erfolgt aus mehrheitlichem Beschluss des Vereinsvorstands nach Beratung in der Mitgliederversammlung. Im Falle der Auflösung oder des Wegfalls steuerbegünstigter Zwecke wird das Vereinsvermögen dem Dachverband DLFH (Deutsche Leukämie Forschungshilfe- Aktion für krebskranke Kinder e.V., Joachimstr. 20 53113 Bonn) übergeben, der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige und mildtätige Zwecke zu verwenden hat.
§8 Vereinsmitglieder können natürliche, volljährige Personen, aber auch juristische Personen werden. Juristische Personen werden in der Mitgliederversammlung durch eine Person vertreten. Jugendliche unter 18 Jahren bedürfen der Erlaubnis des gesetzlichen Vertreters. Die Mitgliedschaft erfolgt mittels schriftlicher Beitrittserklärung. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.
§9 Die Mitgliedschaft endet auf freiwilliger Basis mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem die Austrittserklärung dem Vorstand vorliegt.
Bei grober Verletzung dieser Satzung bzw. der in der Präambel aufgeführten Grundsätze des Vereins kann der Vorstand ein Mitglied von der Mitgliedschaft ausschließen. Diese Entscheidung bedarf der 2/3-Mehrheit der Vorstandsmitglieder. Mit Beendigung der Mitgliedschaft im Verein endet auch das Amt im Vorstand.
§10 Von den Mitgliedern werden Beiträge erhoben. Die Höhe des Jahresbeitrages und die Fälligkeit werden von der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit festgelegt
§11 Die Leitung des Vereins obliegt dem Vorstand, der diesen auch im Rechtsverkehr vertritt. Der Vorstand besteht aus 1.Vorsitzender, 2. Vorsitzender, Rechner, Schriftführer und 7 Beisitzer. Der geschäftsführende Vorstand , bestehend aus 1. Vorsitzender, 2. Vorsitzender, Rechner und Schriftführer vertreten den Verein nach außen gerichtlich und außergerichtlich. Der Vorstand tritt auf Antrag wenigstens einer seiner Vorstandsmitglieder zusammen und entscheidet mit einfacher Mehrheit.
§12 Mindestens einmal jährlich findet eine ordentliche Mitgliederversammlung durch Einladung des Vorstandes statt. Machen wichtige Vereinsinteressen es erforderlich, so kann der Vorstand eigenmächtig eine Mitgliederversammlung einberufen. Gleiches gilt, wenn die Einberufung einer Mitgliederversammlung von mindestens 20% der Vereinsmitglieder schriftlich gefordert wird. Die Einladung zur Mitgliederversammlung erfolgt durch den Vorstand in Textform (Post oder Fax oder Mail) unter Angabe der Tagesordnung. Die Einladungsfrist beträgt 10 Tage. Über den Ablauf der Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift zu fertigen, die von dem 1. Vorsitzenden, eines weiteren Vorstandsmitgliedes und dem Protokollanten zu unterschreiben ist. Die Mitgliederversammlung dient in erster Linie der Rechenschaftslegung des Vorstandes gegenüber den Vereinsmitgliedern. Die Mitgliederversammlung entlastet den Vorstand mit einfacher Mehrheit. Die Mitgliederversammlung wählt den Vorstand für jeweils 2 Jahre.
§13 Der Verein unterhält eine Kasse, deren Führung der Rechner übernimmt.
Der Vorstand ist dafür verantwortlich, dass keine Schulden entstehen
Über die jeweilige Verwendung der eingehenden Spenden und Einnahmen aus Veranstaltungen entscheidet ausschließlich der Vereinsvorstand.
§14 Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Diese Satzung tritt durch Eintragung in das Vereinsregister in Kraft.

Für diese Satzung zeichnen folgende Vorstandsmitglieder:

1.Vorsitzende Sabine Gulatz ____________________________

2.Vorsitzende Birgit Doerfel ____________________________

Rechner Monika Kindermann ____________________________

Schriftführer Roswitha Mößinger ____________________________

Diese Satzung wurde der Mitgliederversammlung am 11.4.2016 vorgelegt und beschlossen.
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Abschließend erfolgt die Wahl eines neues Kassenprüfers.

Termine 2016 – immer auch auf unserer Webseite aktuell www.aktion-krebskranke-kinder.de

Losverkauf bei den Lilien in Darmstadt am 2.4.2016
Speziell für das Projekt Musiktherapie in Heidelberg, Spendenübergabe am 16.4.2016 im Merckstadion in Darmstadt.
Es wurde vorher viel Werbung im Radio und auch über die Homepage von PEAK 98 für unseren Verein gemacht. Jedes Lilien Tor brachte zusätzlich 500,00 und wurde auch so im Stadion ausgerufen.
Tombola bei 360 Grad Reisen in Gr.-Bieberau am 2.4.2016
Spendenübergabe erfolgt noch
Tombola „Frühlingserwachen“ in Fränk.-Crumbach bei Zörgiebel / Kaufhaus Lange und Katzenmeier am 23.4.16
Hier attraktiver Tag mit Essen, Live-Musik und 10% Rabatt Aktion
Kreativmarkt in der Diakoniestation am 18.09.2016
oWir werden wieder ein Programm mit attraktiven Anbietern, Essen und Trinken zusammen stellen.

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Spendenkonten

Sparkasse Dieburg
IBAN: DE46508526510080036114
BIC: HELADEF1DIE

Volksbank Odenwald eG
IBAN: DE86508635130003660990
BIC: GENODE51MIC

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